Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (‚AGB‘) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der INOS GmbH & Co. KG mit Geschäftspartnern (‚Kunde(n)‘), die Unternehmer nach §14BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.
Unsere AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen durch uns mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung durch uns erforderlich. Werden einzelne Regelungen dieser AGB durch eine entsprechende Vereinbarung außer Kraft gesetzt, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Entgegenstehenden oder abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen bzw. werden nur anerkannt, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden, eine Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführen.
Diese AGB gelten in einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle künftigen Geschäfte, ohne dass es einer erneuten Bezugnahme im Einzelfall bedarf. Alle Vereinbarungen, die zur Durchführung dieses Vertrages getroffen werden, sowie rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
I – PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN
Die Bestimmungen dieses Teils I gelten für den Verkauf von sowohl Produkten als auch Dienstleistungen an den Kunden durch das Unternehmen, sofern nicht die Gültigkeit nur für das eine oder das andere angegeben ist.
1. DEFINITIONEN
„Unternehmen“ bezeichnet das im Vertrag genannte Unternehmen, die INOS GmbH & Co. KG.
„Ausrüstung des Unternehmens“ bezeichnet alle Anlagen, Geräte, Maschinen oder Werkzeuge, die durch das Unternehmen im Rahmen der Bereitstellung von Produkten, Dienstleistungen und Servicepersonal eingesetzt werden.
„Folgeschäden“ bezeichnet: (a) Folge- oder indirekte Schäden; und (b) Ausfälle und/oder Verzögerungen in der Produktion, Produktverluste, Nutzungsschaden, Umsatzeinbußen, Gewinnausfälle oder Ausfälle erwarteter Gewinne, unabhängig davon, ob diese unmittelbar oder mittelbar sind, soweit diese nicht Teil von (a) sind und unabhängig davon, ob diese zu Vertragsbeginn vorhersehbar sind;
„Vertrag“ bezeichnet diese AGB, das Angebot, gegebenenfalls die Auftragsbestätigung und den verbindlichen Auftrag, zusammen mit sämtlichen und allen Unterlagen, die diesem Dokument (Vertrag) beigefügt sind oder auf die hierin verwiesen wird;
„Kunde“ bezeichnet die im Vertrag genannte Person, Firma oder Körperschaft, die die Produkte und Dienstleistungen von dem Unternehmen kauft;
„Auftragsbestätigung“ bezeichnet eine schriftliche Bestätigung eines Kundenauftrags durch das Unternehmen für Produkte und/oder Dienstleistungen;
„Parteien“ bezeichnet das Unternehmen und den Kunden, und „Partei“ bezeichnet jeweils eine von ihnen;
„Produkte“ bezeichnet die Standardprodukte und/oder Spezialprodukte, die im Vertrag aufgeführt sind und durch das Unternehmen an den Kunden verkauft werden, und schließt alle Teile und Materialien ein, die bei der Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden;
„Angebot“ bezeichnet das endgültige Angebot, das vom Unternehmen gegenüber dem Kunden abgegeben wird. Sofern im Angebot keine Bindungsfrist angegeben ist, ist es dreißig (30) Tage ab Ausstellungsdatum gültig;
„Dienstleistungen“ bezeichnet alle Dienstleistungen, die im Vertrag aufgeführt werden, die durch das Unternehmen für den Kunden erbracht werden;
„Standort“ bezeichnet den Ort oder die Orte, den bzw. die der Kunde dem Unternehmen für die Zwecke der Erbringung der Dienstleistungen bereitgestellt und zugänglich gemacht werden;
„Spezifikation“ bezeichnet die Spezifikation der Produkte und/oder Dienstleistungen, wie sie im Vertrag dargelegt sind oder dort auf diesen Bezug genommen wird;
„Standardprodukte“ bezeichnet alle Standardprodukte, die im Allgemeinen über das Unternehmen für den Kauf bezogen werden können, schließt aber Spezialprodukte aus;
„Steuern“ bezeichnet alle Steuern, Gebühren, Abgaben, Zölle und Entgelte, die in Bezug auf die Produkte und/oder Dienstleistungen staatlicherseits auf kommunaler, regionaler oder nationaler Ebene erhoben oder festgesetzt werden, einschließlich Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Zölle, Mehrwertsteuer, Goods and Services Tax (GST), Stempelsteuer, Verbrauchssteuer oder ähnliches;
„Bedingungen“ bezeichnet diese Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen. Übersetzte Versionen dieser Bedingungen stehen dem Kunden möglicherweise zur Verfügung. Im Falle eines Konflikts bei der Auslegung dieser Bedingungen gilt jedoch die deutsche Sprachversion.
2. GÜLTIGKEIT DER BEDINGUNGEN
2.1. Mit Ausnahme der Fälle, in denen das Unternehmen und der Kunde eine separate, unterzeichnete schriftliche Vereinbarung mit unterschiedlichen Verkaufsbedingungen abgeschlossen haben, stellen diese Bedingungen die einzigen Bedingungen dar, die den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen durch das Unternehmen an den Kunden regeln. Alle Bestimmungen oder Bedingungen in der Bestellung oder Annahme des Kunden, die nicht mit diesen Bedingungen übereinstimmen oder zusätzlich dazu gelten, sind für das Unternehmen nicht bindend und finden keine Anwendung.
2.2. Wenn Unklarheiten, Diskrepanzen oder Widersprüche zwischen den Dokumenten bestehen, die den Vertrag bilden, ist die Rangfolge der Priorität: (a) die Auftragsbestätigung; (b) das Preisangebot; (c) diese Bedingungen; (d) alle anderen Dokumente, auf die in (a) oder (b) oben Bezug genommen wird.
2.3. Der Kunde stellt dem Unternehmen auf eigene Kosten alle erforderlichen Daten oder sonstigen Informationen zur Verfügung, die das Unternehmen benötigt, um die Produkte und Dienstleistungen in Übereinstimmung mit dem Vertrag bereitzustellen.
3. SPEZIFIKATIONEN
3.1. Der Kunde ist gegenüber dem Unternehmen dafür verantwortlich, die Richtigkeit der durch den Kunden eingereichten Spezifikationen sicherzustellen, sowie dafür, die Richtigkeit des Angebots zu überprüfen und sicherzustellen. Das Unternehmen übernimmt gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung für Informationen, Dokumente, Materialien oder Anweisungen, die durch den Kunden bereitgestellt werden und die unvollständig, falsch, ungenau, unleserlich, nicht in der richtigen Reihenfolge sind oder in der falschen Form vorliegen. Das Unternehmen übernimmt gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung für das Versäumnis des Kunden, Informationen zeitnah bereitzustellen.
3.2. Die Anzahl, Qualität, Beschreibung und jede Spezifikation für die Produkte und die Dienstleistungen ergeben sich allein aus dem Vertrag und keinerlei andere Spezifikation, Inhalte in Informationsmaterial, Muster, Korrespondenz, Werbebroschüren bilden einen Teil des Vertrags oder werden in den Vertrag aufgenommen.
3.3. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Spezifikationen zu ändern, wenn dies zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen erforderlich ist. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Produkte zu ändern, sofern die bereitgestellten Produkte im Wesentlichen die gleiche oder eine verbesserte Funktionalität aufweisen, wie die bestellten Produkte.
4. GEBÜHREN UND ZAHLUNG
4.1. Der Preis und/oder die geltenden Vergütungssätze, die jeweils durch den Kunden für die Produkte und Dienstleistungen zu zahlen sind, werden im Vertrag festgelegt.
4.2. Alle Gebühren, die durch den Kunden zu zahlen sind, verstehen sich ausschließlich Steuern, die gesondert zu zahlen sind, sofern nicht der Kunde dem Unternehmen einen gültigen Nachweis über eine Steuerbefreiung vorlegt. Das Unternehmen kann den im Rahmen eines Vertrags zu zahlendem Preis um die Steuern erhöhen, die das Unternehmen gemäß den Forderungen einer Steuerbehörde einbehalten oder abziehen muss.
4.3. Alle Produktpreise werden durch das Unternehmen EX-WORKS (Incoterms 2020) angegeben. Wenn die Lieferung nicht EX-WORKS erfolgt, wird dies im Vertrag festgelegt, und der Kunde ist verpflichtet, die Gebühren des Unternehmens für diese Art der Lieferung zu zahlen (einschließlich unter anderem für Transport, Verpackung und Versicherung).
4.4. Das Unternehmen ist berechtigt, dem Kunden den vertraglich vereinbarten Preis für die Produkte jederzeit nach Vertragsschluss in Rechnung zu stellen. Das Unternehmen stellt die Dienstleistungen dem Kunden monatlich oder nach Abschluss der Dienstleistungen in Rechnung, wobei der jeweils früheste Zeitpunkt maßgeblich ist.
4.5. Der Kunde muss jede durch das Unternehmen ausgestellte Rechnung, bezogen auf den Vertrag, innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum oder innerhalb der zwischen dem Unternehmen und dem Kunden schriftlich vereinbarten Zahlungsfristen begleichen.
4.6. Die Einhaltung von Fristen ist für alle Zahlungen des Kunden im Rahmen des Vertrags von wesentlicher Bedeutung. Wenn der Kunde keine Zahlung bis zum Fälligkeitsdatum leistet, ist das Unternehmen unbeschadet jedes anderen Rechts, das dem Unternehmen zur Verfügung steht, berechtigt, (a) dem Kunden Verzugszinsen in Höhe des Höchstbetrags und Höchstsatzes zu berechnen, die jeweils nach geltendem Recht zulässig sind, und/oder (b) Beträge, die der Kunde schuldet, mit solchen Beträgen zu verrechnen, die gemäß dem Vertrag oder einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien oder ihren jeweiligen Tochtergesellschaften durch das Unternehmen an den Kunden zu zahlen sind.
5. LIEFERUNG
5.1. Die Lieferung der Produkte erfolgt EX-WORKS, sofern nicht anders im Vertrag angegeben.
5.2. Eigentum und Risiko gehen bei Lieferung auf den Kunden über. Verlust oder Beschädigung während des Versands liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Soweit gesetzlich zulässig, behält sich das Unternehmen das Recht vor, alle Produkte zurückzufordern, für die keine Zahlung geleistet worden ist.
5.3. Vom Unternehmen angegebene Termine für die Lieferung von Produkten sind unverbindlich, sofern deren Verbindlichkeit nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart wird. Das Unternehmen haftet nicht für etwaige Abweichungen von solchen unverbindlichen Terminen.
5.4. Wenn der Kunde es versäumt, die Lieferung der Produkte anzunehmen oder dem Unternehmen keine angemessenen Lieferanweisungen erteilt, kann das Unternehmen unbeschadet anderer dem Unternehmen zur Verfügung stehender Rechte oder Abhilfemaßnahmen: (a) die Produkte lagern und dem Kunden Kosten für die Lagerung in Rechnung stellen, oder (b) die Produkte zum Besten, ohne Weiteres erzielbaren Preis verkaufen und dem Kunden den Fehlbetrag gegenüber dem im Vertrag vereinbarten Preis in Rechnung stellen.
6. GEWÄHRLEISTUNG
6.1. Das Unternehmen gewährleistet dem Kunden gegenüber, dass die Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis und in wesentlicher Übereinstimmung mit dem Vertrag erbracht werden.
6.2. Vorbehaltlich der nachfolgend beschriebenen Ausschlüsse wird gewährleistet, dass alle Produkte bei normaler Verwendung und Wartung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gilt dass: (a) Standardprodukte solange der Gewährleistung unterliegen, solange sie dem ersten Käufer gehören, und (b) für Spezialprodukte und für Teile und Materialien, die nicht vom Unternehmen hergestellt wurden, für ein Jahr ab dem Datum der Lieferung an den Kunden Gewährleistung besteht. Diese Gewährleistungsansprüche sind nicht über den ersten Käufer hinaus übertragbar und beschränken sich auf neue Produkte, die über durch das Unternehmen autorisierte Vertreter und Vertriebskanäle verkauft werden.
6.3. Das Unternehmen übernimmt keine Gewährleistung: (a) für Mängel, die sich aus einer Zeichnung, einem Konzept oder einer Spezifikation, die durch den Kunden bereitgestellt wird, ergeben; (b) für Mängel, die sich aus normalem Verschleiß, vorsätzlicher Beschädigung, Fahrlässigkeit, abnormalen Arbeitsbedingungen, Nichtbeachtung der Anweisungen des Unternehmens, oder aus Missbrauch, Änderung oder Reparatur ohne die Zustimmung des Unternehmens ergeben; (c) in Fällen, in denen der Kunde nicht seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist.
6.4. Falls ein Produkt einen Material- und/oder Verarbeitungsfehler aufweist, wird das Unternehmen nach eigenem Ermessen (a) das Produkt reparieren, (b) das Produkt ersetzen. Für alle Produkte, die das Unternehmen repariert oder ersetzt, besteht die Gewährleistung nur für den noch nicht abgelaufenen Teil der ursprünglichen Gewährleistungszeit.
6.5. Das Unternehmen ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
6.6. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG DES UNTERNEHMENS IM RAHMEN DIESER GEWÄHRLEISTUNG DEN KAUFPREIS DES PRODUKTS, DAS ZU DEM GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCH FÜHRT.
7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
7.1. Das Unternehmen haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Mängeln, die das Unternehmen arglistig verschwiegen hat, im Fall einer Garantiezusage oder für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).
7.2. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) ist die Haftung des Unternehmens begrenzt auf den Ersatz des vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. In allen anderen Fällen einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung ist die Haftung des Unternehmens ausgeschlossen.
7.3. Der vernünftigerweise vorhersehbare vertragstypische Schaden im Sinne von Klausel 7.2 entspricht dem Vertragswert.
7.4. Sofern nicht durch geltendes Recht verboten oder beschränkt, haftet das Unternehmen dem Kunden oder Dritten gegenüber in keinem Fall für Folgeschäden.
7.5. Klausel 7.1 bis 7.4 gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Organe, Bevollmächtigten und sonstigen Vertreter, Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Unternehmens.
7.6. Die vorstehenden Absätze bedeuten keine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden.
7.7. Soweit wir im Rahmen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu haften haben, wird die Höchstsumme für diesen Auftrag auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn und Produktionsausfall, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
8. FREISTELLUNG
8.1. Soweit gesetzlich zulässig, wird der Kunde das Unternehmen und verbundenen Unternehmen von bzw. vor allen und gegen alle Ansprüche, Forderungen, Verfahren, Schäden, Kosten (einschließlich Rechtskosten), Verlusten, Verbindlichkeiten und Aufwendungen in dem Umfang schützen, freistellen, verteidigen und schadlos halten, die durch einen Verstoß gegen diesen Vertrag durch den Kunden und/oder eine Handlung, Unterlassung, Falschdarstellung, oder Fahrlässigkeit des Kunden oder der unter seiner Kontrolle stehenden Personen verursacht werden oder daraus erwachsen.
9. GEISTIGES EIGENTUM
9.1. Alle Patente, Marken, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Designrechte, Know-how und alle anderen geistigen Eigentumsrechte, die durch das Unternehmen in Bezug auf den Vertrag geschaffen oder verwendet werden (einschließlich unter anderem aller geistiger Eigentumsrechte an den Produkten), verbleiben bei dem Unternehmen oder dessen verbundenen Unternehmen und gehören ausschließlich ihnen. Alle Zeichnungen, Entwürfe und/oder Vorschläge, die durch das Unternehmen zur Genehmigung eingereicht werden, bleiben Eigentum des Unternehmens und müssen durch den Kunden streng vertraulich behandelt werden und dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht an Dritte weitergegeben werden. Nach erfolgter vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung gewährt das Unternehmen dem Kunden eine beschränkte, widerrufliche Lizenz zur Nutzung dieses geistigen Eigentums und entsprechender schriftlicher Materialien ausschließlich um den Verkauf und/oder die bestimmungsgemäße Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen zu ermöglichen.
9.2. Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche Zeichnungen, Entwürfe, Anweisungen oder Spezifikationen, die durch ihn oder in seinem Namen an das Unternehmen weitergegeben werden, keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.
10. VERTRAULICHKEIT
10.1. Der Kunde verpflichtet sich, dass er zu keinem Zeitpunkt Informationen, die er vom Unternehmen in Bezug auf das Geschäft, die Angelegenheiten, Kunden, Mandanten oder Lieferanten des Unternehmens erhalten hat und die eine vernünftige Person als vertraulich verstehen würde, gegenüber anderen Personen offenlegen wird. Der Kunde muss solche vertraulichen Informationen mit mindestens dem gleichen Maß an Sorgfalt schützen, dass er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen aufwendet. Ungeachtet des Vorstehenden kann der Kunde solche vertraulichen Informationen offenlegen: (a) an seine Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter oder Berater, die diese Informationen zum Zwecke der Ausübung der Rechte des Kunden oder der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag kennen müssen und vorausgesetzt, dass diese Parteien an Vertraulichkeitspflichten gebunden sind, die mindestens so streng wie hierin dargelegt sind; und (b) wie dies gesetzlich erforderlich ist, gegenüber einem Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit oder einer Regierungs- oder Aufsichtsbehörde.
10.2. Jede bestehende gültige Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarung zwischen den Parteien gilt im Rahmen des Vertrages, sofern sie nicht im Widerspruch zu den Bedingungen steht.
11. STORNIERUNG UND KÜNDIGUNG
11.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch das Unternehmen zu stornieren. Irrtümer bei der Preisgestaltung, Angeboten, Auftragsbestätigungen, Preislisten, Katalogen oder Webseiten bleiben vorbehalten. Im Fall von Irrtümern ist das Unternehmen berechtigt, den Vertrag zu stornieren.
11.2. Das Unternehmen kann diesen Vertrag schriftlich gegenüber dem Kunden mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde: (a) es versäumt, einen fälligen Betrag zu zahlen, und der Verzug länger als vierzehn (14) Tage nach Erhalt einer schriftlichen Mahnung durch den Kunden fortbesteht; (b) gegen jegliche Vertragspflichten verstößt; oder (c) insolvent wird oder einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt. Im Falle einer solchen Kündigung haftet der Kunde für alle ausstehenden Zahlungen, die dem Unternehmen im Rahmen des Vertrags geschuldet werden, sowie für alle anderen Verluste, Kosten und Aufwendungen, die dem Unternehmen aufgrund des Verstoßes des Kunden und einer solchen Kündigung entstehen. Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12. EINHALTUNG VON GESETZEN; ETHIK
12.1. Der Kunde garantiert und versichert im eigenen Namen sowie im Namen seiner Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen und ihrer jeweiligen Direktoren, Führungskräfte, Manager, Mitarbeiter, unabhängigen Auftragnehmer, Bevollmächtigen oder Vertreter, dass er bzw. jene sich mit den geltenden nationalen und internationalen Gesetzen zur Bekämpfung von Sklaverei, Bestechung und Korruption vertraut gemacht hat/haben, zu denen unter anderem der US Foreign Corrupt Practices Act von 1977 (der FCPA), der UK Bribery Act von 2010 und das europäische Antikorruptionsübereinkommen (die „Gesetzgebung zur Korruptionsbekämpfung“) gehören, und dass der Kunde die Gesetzgebung zur Korruptionsbekämpfung bei allen seinen Geschäften mit dem Unternehmen beachten wird. Darüber hinaus garantiert und erklärt der Kunde, dass er seinen Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen oder ihren jeweiligen Direktoren, Führungskräften, Managern, Mitarbeitern, unabhängigen Auftragnehmern, Bevollmächtigten oder Vertretern nicht gestattet, Zahlungen an Dritte zu versprechen, zu autorisieren oder anderweitig zu leisten, soweit diese jeweils gegen die Gesetzgebung zur Korruptionsbekämpfung verstoßen. Das Unternehmen hat das Recht, die Geschäftsbücher und Aufzeichnungen des Kunden auf der Grundlage des begründeten Verdachts einer Verletzung dieser Klausel 12 durch den Kunden zu prüfen.
13. EINHALTUNG DER AUSFUHR- UND HANDELSBESTIMMUNGEN
13.1. Sofern nicht ausdrücklich anders im Vertrag festgelegt, ist der Kunde für die Einholung aller Genehmigungen, Lizenzen und Autorisierungen sowie für die Zahlung aller Zölle, Gebühren und Steuern im Zusammenhang mit der Einfuhr und Ausfuhr der Produkte verantwortlich.
13.2. Der Kunde stellt dem Unternehmen den jeweiligen Endnutzer betreffende und andere Dokumentationen und Zertifizierungen zur Verfügung, die durch das Unternehmen in Verbindung mit der Ausfuhr und/oder dem Verkauf von Produkten und damit verbundenen Elementen vernünftigerweise angefordert werden. Der Kunde darf keine Handlungen ausführen oder unterlassen, die dazu führen können, dass das Unternehmen gegen geltende Handelsbeschränkungen verstößt. Das Unternehmen hat das Recht, die Geschäftsbücher und Aufzeichnungen des Kunden auf der Grundlage des begründeten Verdachts einer Verletzung dieser Klausel 13 durch den Kunden zu prüfen.
14. HÖHERE GEWALT (FORCE MAJEUR KLAUSEL)
14.1. Das Unternehmen haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllungen seiner Verpflichtungen aus einem Vertrag, die ganz oder teilweise durch unvorhersehbare Ereignisse, Verzögerungen bei Transporten, Arbeitskämpfe, Epidemien, Pandemien, Brände, Hochwasser, Krieg, Unfall, staatliche Maßnahmen, die Unmöglichkeit, die gebotenen Arbeitskräfte, Materialien, Produktionsstätten oder Energie einzuholen, oder durch andere Ursachen außerhalb der Kontrolle des Unternehmens oder dessen Mitarbeitern bzw. Vertretern verursacht werden. Dauert die Verzögerung oder die Nichterfüllung der Vertragspflichten auf Grund eines Umstands nach Satz 1 länger als drei (3) Monate an, kann jede Partei den Vertrag unbeschadet etwaiger Rechte kündigen, die im Vorfeld einer solchen Kündigung möglicherweise entstanden sind.
15. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
15.1. Alle Mitteilungen oder sonstige Kommunikation, die im Rahmen des Vertrags erforderlich oder zulässig sind, müssen schriftlich und adressiert an die andere Partei an ihrem eingetragenen Sitz, Hauptgeschäftssitz oder an eine andere Adresse gerichtet werden, die jene der anderen Partei gelegentlich mitteilt.
15.2. Eine Verzichtserklärung des Unternehmens bei einem Vertragsverstoß des Kunden stellt keinen Verzicht auf Ansprüche des Unternehmens wegen nachfolgender ähnlicher oder identischer Verstöße des Kunden dar.
15.3. Das Unternehmen ist Mitglied einer Unternehmensgruppe und ist berechtigt, über ein anderes Mitglied seiner Gruppe die eigenen Verpflichtungen zu erfüllen oder seine Rechte aus diesem Vertrag auszuüben. Vorbehaltlich des Vorstehenden hat eine Person, die keine Vertragspartei ist, kein Recht, eine Bedingung des Vertrags durchzusetzen oder davon zu profitieren.
15.4. Das Unternehmen ist berechtigt, seine Pflichten aus einem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte als Unterauftragnehmer zu übertragen, jedoch entbindet eine etwaige Unterbeauftragung das Unternehmen nicht von seinen Pflichten aus dem Vertrag.
15.5. Keine der Parteien darf ihre Rechte, Interessen und/oder Pflichten aus einem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen, wobei diese Zustimmung nicht unbillig vorenthalten werden darf. Ungeachtet des Vorstehenden ist das Unternehmen berechtigt, seine Rechte, Interessen und Pflichten aus einem Vertrag an ein verbundenes Unternehmen abzutreten.
15.6. Wenn eine Bestimmung in einem Vertrag von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für nichtig, ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrags und des restlichen Teils der fraglichen Bestimmung davon unberührt.
15.7. Keine Änderung oder Abwandlung dieser Bedingungen, anderer Bestimmungen eines Vertrags oder zusätzlicher Rechte oder Pflichten, die angeblich in Bezug auf den Gegenstand eines Vertrags vorgenommen wurden, sind in Kraft oder wirksam, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich erfolgen und durch eine bevollmächtigte Führungskraft des Unternehmens und des Kunden unterzeichnet wurden.
15.8. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
15.9. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen hat das Recht, den Kunden auch vor jedem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.
15.10. Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt sämtliche sonstigen mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen und Absprachen.
II – DIENSTLEISTUNGEN
Die Bestimmungen dieses Teil II gelten insoweit, als der Kunde Dienstleistungen von dem Unternehmen kauft, und finden ausschließlich in Zusammenhang mit den Dienstleistungen Anwendung. Wenn eine Unstimmigkeit zwischen diesem Teil II und dem Teil I besteht, dann hat in Bezug auf die Dienstleistungen dieser Teil II Vorrang
16. DIENSTLEISTUNGSGEBÜHREN
16.1. Wenn Dienstleistungen zu einem Festpreis erbracht werden, hat das Unternehmen Anspruch auf eine angemessene Anpassung des Vertragspreises, falls seine Leistung durch eine Ursache, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegt, verzögert oder gestört wird.
16.2. Wenn die Dienstleistungen einem vereinbarten Terminplan unterliegen und die Parteien keine zusätzliche Vergütung für das Unternehmen vereinbaren, um die Erbringung der Dienstleistungen zu beschleunigen, hat das Unternehmen Anspruch auf eine angemessene Verlängerung der Fristen für die Erbringung der Dienstleistungen, wenn die Dienstleistungen durch eine Ursache, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegt, verzögert oder gestört werden. Vom Unternehmen angegebene Termine für die Erbringung der Dienstleistungen sind unverbindlich, sofern deren Verbindlichkeit nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart wird. Das Unternehmen haftet nicht für etwaige Abweichungen von solchen unverbindlichen Terminen.
16.3. Der Kunde ist berechtigt zu verlangen, dass das Unternehmen innerhalb des allgemeinen Umfangs der Dienstleistungen Variationen von den Dienstleistungen vornimmt oder zusätzlichen Dienstleistungen erbringt. Alle Variationen und zusätzlichen Dienstleistungen unterliegen dem Vorbehalt der gegenseitigen Zustimmung durch die Parteien. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, solche Arbeiten zu beginnen, bis ein schriftlicher Auftrag von den Parteien unterzeichnet wurde.
16.4. Alle anfallenden, aber nicht im Vertrag enthaltenen Entgelte für technischen Support werden durch den Kunden bezahlt und gemäß den Vergütungssätzen des Unternehmens berechnet.
16.5. Alle Fahrt- und Reisekosten werden entsprechend der Preisliste des Unternehmens in Rechnung gestellt.
16.6. Wo zutreffend, einschließlich der Fälle, in denen Leistungen Off-Shore erbracht werden, wird gemäß den Vergütungssätzen des Unternehmens dem Kunden unter anderem Folgendes in Rechnung gestellt:
(a) die Reisekosten für die Mitarbeiter des Unternehmens und die Kosten für den Transport der Unternehmens-ausrüstung – jeweils zum und vom Standort;
(b) mindestens eine Arbeitsschicht von zwölf (12) Stunden Länge;
(c) die Unterbringungskosten und Kosten für den vorherigen Abend, wenn ein früher Arbeitsbeginn erforderlich ist; und
(d) die Zeit, die die Mitarbeiter des Unternehmens für die Einweisung und Schulung vor Ort aufwenden.
17. PFLICHTEN DES KUNDEN
17.1. Der Kunde kooperiert mit dem Unternehmen in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, einschließlich der Bereitstellung von Verbrauchsmaterialien und Supportpersonal für Einrichtung, Betrieb und den Abbau.
17.2. Der Kunde gewährt dem Unternehmen Zugang zum Standort und zu den Räumlichkeiten und Einrichtungen des Kunden sowie zu allen anderen Einrichtungen, für die das Unternehmen vernünftigerweise einen Zugang verlangen kann.
17.3. Der Kunde informiert das Unternehmen über alle den Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz und die Sicherheit betreffenden Regeln und Vorschriften, die Richtlinien des Kunden und alle anderen angemessenen Sicherheitsvorgaben, die am Standort gelten. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, ohne Haftung oder Strafe die Erbringung der Dienstleistungen zu verweigern und einen Standort unverzüglich zu verlassen, wenn nach alleiniger Auffassung des Unternehmens die Erbringung der Dienstleistungen ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen würde.
17.4. Der Kunde stellt die nach geltendem Recht erforderlichen Sanitär-, Umkleide- und Pauseneinrichtungen zur Verfügung.
17.5. Der Kunde stellt dem Unternehmen kostenfrei unter anderem uneingeschränkt die folgenden Anlagen und Versorgungseinrichtungen zur Verfügung, wie sie das Unternehmen möglicherweise benötigt: (a) Unterstützung bei der Entladung, Positionierung und Neuverladung von Unternehmensausrüstung; (b) Angemessene Lagerung für die Ausrüstung des Unternehmens und alle anderen für die Dienstleistungen erforderlichen Gegenstände vor und während der Erbringung der Dienstleistungen; (c) Gerüste und Luftzuführung von 140 cfm bei 8 bar; (d) Stromversorgung am Standort, zusammen mit den erforderlichen Anschlüssen; (e) Entsorgungscontainer und Mitarbeiter des Kunden, die Unterstützung bei der Reinigung des Arbeitsbereichs und der Entsorgung von Abfällen leisten; (f) Lagepläne aller Leitungsverläufe und/oder Bohrstellen und Pläne zu den kundenspezifischen Verfahren; (g) Beaufsichtigung zur Qualitätssicherung/Qualitätskontrolle während des Betriebs; (h) Sämtliche Spezial- oder zusätzliche Ausrüstung, die aufgrund gefährlicher Arbeitsbedingungen für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sein kann; und (i) Den erforderlichen radialen und axialen Raum für die Montage von Ausrüstung und das Klebeschweißen.
17.6. Der Kunde muss die Dienstleistungen nach Abschluss unverzüglich kontrollieren und die Abnahme bestätigen, bevor das Unternehmen den Standort verlässt.
17.7. Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, wird die Ausrüstung des Unternehmens EX-WORKS geliefert und durch den Kunden zum Standort transportiert.
17.8. Der Kunde gewährleistet, dass der Standort für Aufstellung, Betrieb und Nutzung der Ausrüstung des Unternehmens geeignet ist. Die Preise werden auf Grundlage der Annahme veranschlagt, dass die Dienstleistungen kontinuierlich, in der richtigen Reihenfolge und ohne wesentliche Verzögerung oder Unterbrechung erbracht werden.
17.9. Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, ist das Unternehmen nicht dazu berechtigt, auch nicht beim Verlangen des Kunden, die Anlagen, Gerätschaften, Baugruppen, Maschinen und damit verbundenen Einheiten zu bedienen, diese umzustellen oder außerhalb der bestellten Dienstleistung/Arbeiten zu verändern.
18. VERSICHERUNG
18.1. Das Unternehmen und der Kunde müssen mindestens eine Haftpflicht- und Arbeiterunfallversicherung des Arbeitgebers, eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine gewerbliche allgemeine Haftpflichtversicherung arrangieren und sicherstellen, dass diese Versicherungen während der gesamten Laufzeit des Vertrags in vollem Umfang in Kraft und wirksam sind. Für alle Versicherungsverträge des Kunden gilt: (a) diese müssen durch Versicherer mit einem Rating von mindestens AM Best A VIII ausgestellt werden; (b) sie müssen eine Haftungsgrenze von mindestens 1.000.000 € oder, in Bezug auf Arbeiterunfallversicherung, wie nach geltendem Recht erforderlich, haben; (c) mit Ausnahme der Arbeiterunfallversicherung muss das Unternehmen als zusätzlicher Versicherter und/oder Zahlungsempfänger für Verluste, wie angemessen, auf primärer und ohne, dass ihm eine Beitragspflicht erwächst, benannt sein; und (d) es musst bestätigt sein, zu gewährleisten, dass die Versicherer auf jegliche Rückgriffsrechte gegen das Unternehmen verzichten, einschließlich des Verzichts auf Abtretungsrechte
19. Erfüllungsort / Gerichtsstand / geltendes Recht
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz des Unternehmens. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Gericht des Geschäftssitzes des Unternehmens zuständig. Daneben behält sich das Unternehmen vor, am Geschäftssitz des Kunden zu klagen. Für diese Geschäftsbedingungen und für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf werden ausgeschlossen. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß Abschnitt VII unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
Stand: September 2017